Geldwäscheprävention
Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet Autohändler als "Güterhändler" dazu, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten gelten auch für Vermittlungstätigkeiten wie ständige Vermittler oder EU-Vermittler. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, diese Pflichten gemäß der "3 Säulen" des GWG zu erfüllen:
- Risikomanagement: Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines Risikomanagements basierend auf einer gründlichen Analyse.
- Sorgfaltspflichten bei Kunden (KYC): Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Sorgfaltspflichten gegenüber Ihren Kunden wahren, einschließlich der "Know Your Customer" (KYC)-Maßnahmen.
- Verdachtsfallmeldungen: Wir erklären Ihnen wie und wo Sie Verdachtsfällen gemäß den gesetzlichen Vorgaben melden müssen.
Die P4C berät bei der Erfüllung dieser „3 Säulen“ des GWG.
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Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder ein maßgeschneidertes Angebot anzufordern. Wir sind hier, um Sie in Ihrer Compliance-Reise zu unterstützen.