Geldwäscheprävention

Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet Autohändler als "Güterhändler" dazu, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten gelten auch für Vermittlungstätigkeiten wie ständige Vermittler oder EU-Vermittler. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, diese Pflichten gemäß der "3 Säulen" des GWG zu erfüllen:

  1. Risikomanagement: Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines Risikomanagements basierend auf einer gründlichen Analyse.
  2. Sorgfaltspflichten bei Kunden (KYC): Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Sorgfaltspflichten gegenüber Ihren Kunden wahren, einschließlich der "Know Your Customer" (KYC)-Maßnahmen.
  3. Verdachtsfallmeldungen: Wir erklären Ihnen wie und wo Sie Verdachtsfällen gemäß den gesetzlichen Vorgaben melden müssen.

Die P4C berät bei der Erfüllung dieser „3 Säulen“ des GWG.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder ein maßgeschneidertes Angebot anzufordern. Wir sind hier, um Sie in Ihrer Compliance-Reise zu unterstützen.