ACHTUNG! Seit 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz! Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt für die Umsetzung eine „Schonfrist“ bis zum 17. Dezember 2023. Wir setzen dies gesetzeskonform für Sie um! Alle in EINER monatlichen Rate.