Wichtige Information: Hinweisgeberschutzgesetz gilt für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden!

Seit dem 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzuführen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden endete die Übergangsfrist am 17. Dezember 2023. Ab diesem Datum müssen auch diese Unternehmen ein rechtskonformes Hinweisgebersystem betreiben, das Meldungen mündlich, schriftlich oder persönlich ermöglicht und den Schutz von Hinweisgebern sicherstellt.

● Unsere Lösung: Wir setzen das Hinweisgebersystem vollständig rechtskonform für Sie um – flexibel und kosteneffizient in einer monatlichen Rate!