

Diese Gesetze und Vorschriften sind für Autohäuser und Autohausgruppen von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (Legalitätspflicht), die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen sowie die Anforderungen an Compliance und Geldwäscheprävention. Nach aktuellem Stand (Februar 2025) gibt es keine grundlegenden Neuerungen in den genannten Gesetzesabschnitten, aber es gibt einige wichtige Entwicklungen und Trends, die beachtet werden sollten.
Aktiengesellschaften (AktG)
93 AktG – Sorgfaltspflichten und Haftung des Vorstands
Die Legalitätspflicht bleibt unverändert ein zentraler Bestandteil der Verantwortung des Vorstands. Dieser ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle geltenden Gesetze eingehalten werden.
Erneuerung: Keine spezifischen Änderungen in § 93 AktG, aber die Rechtsprechung betont zunehmend die persönliche Haftung bei Verstößen gegen Compliance-Vorgaben.
161 AktG – Entsprechenserklärung
Unternehmen müssen weiterhin jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgeben („Comply or Explain“).
Erneuerung: Die Anforderungen an Transparenz und Veröffentlichung wurden in den letzten Jahren verschärft. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Erklärung auf der Website und im Jahresabschluss veröffentlicht wird.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
43 GmbHG – Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers
Geschäftsführer haften weiterhin persönlich für Verstöße gegen geltendes Recht, auch wenn diese durch Mitarbeiter begangen werden.
Erneuerung: Keine Änderungen im Gesetzestext, aber die Anforderungen an ein wirksames Compliance-Management-System (CMS) sind gestiegen. Gerichte prüfen verstärkt, ob Geschäftsführer angemessene Aufsichtsmaßnahmen getroffen haben.
Kaufleute und Geschäftsführer von Personengesellschaften (OWiG)
130 OWiG – Aufsichtspflichtverletzung
Geschäftsführer können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflichten persönlich belangt werden.
Erneuerung: Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass auch fahrlässige Verstöße schwerwiegende Konsequenzen haben können. Ein funktionierendes Compliance-System ist unerlässlich.
Geldwäschegesetz (GWG) im Kfz-Gewerbe
Relevante Paragraphen:
- § 1 Abs. 2 GWG: Kfz-Betriebe gelten als Verpflichtete im Sinne des GWG.
- § 4 GWG: Verpflichtung zur Einführung eines Risikomanagements.
- § 6 GWG: Interne Sicherungsmaßnahmen wie Schulungen und Benennung eines Geldwäschebeauftragten.
- § 9 GWG: Gruppenweite Pflichten für Autohausgruppen.
Erneuerungen:
- Seit Januar 2024 gelten verschärfte Anforderungen an das Risikomanagement (§ 4 GWG), insbesondere bei Bargeldgeschäften über €10.000.
- Die Prüfung wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 GWG) wurde ausgeweitet, um Geldwäsche zu verhindern.
Zukünftige Entwicklungen: Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (VerSanG)
Das geplante Verbandssanktionengesetz (VerSanG) soll Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen:
- Einführung eines gestaffelten Sanktionssystems für Unternehmen bei Rechtsverstößen.
- Förderung von Compliance-Systemen zur Vermeidung von Sanktionen.
Status: Das geplante Verbandssanktionengesetz (VerSanG), auch bekannt als Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, wurde in der vergangenen Legislaturperiode nicht verabschiedet. Nach intensiven Diskussionen und trotz eines Regierungsentwurfs im Jahr 2020 kam das Gesetzgebungsverfahren nicht zum Abschluss.
In der aktuellen Legislaturperiode wurde das VerSanG bisher nicht erneut in den Bundestag eingebracht. Daher ist der Stand des Gesetzes unverändert, und es gibt derzeit keine neuen Entwicklungen bezüglich seiner Verabschiedung.
Dennoch bereiten sich viele Unternehmen weiterhin auf mögliche zukünftige gesetzliche Regelungen vor, indem sie ihre Compliance-Systeme stärken und interne Richtlinien anpassen, um potenziellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Empfehlungen für Autohäuser und Autohausgruppen
- Compliance stärken:
- Einführung oder Optimierung eines Compliance-Management-Systems (CMS).
- Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zu Geldwäscheprävention und rechtlichen Pflichten.
- Transparenz sicherstellen:
- Veröffentlichung der Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) auf der Website und im Jahresabschluss.
- Risikomanagement ausbauen:
- Insbesondere im Hinblick auf Geldwäscheprävention (§§ 4–6 GWG).
- Dokumentation verbessern:
- Nachweisführung über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, nachzufragen!